Abschaffung des Eigenmietwerts – ein Wendepunkt für Wohneigentümer

Ausschuss in der STWEG – Aufgaben & Verantwortung

Abschaffung des Eigenmietwerts – ein Wendepunkt für Wohneigentümer

Stellen Sie sich vor: Sie sitzen in Ihrem eigenen Wohnzimmer, die Hypothek ist fast abbezahlt, Sie haben in den letzten Jahren viel in Unterhalt und vielleicht sogar in eine neue Heizung investiert. Und trotzdem flattert Jahr für Jahr eine Steuerrechnung ins Haus – für ein Einkommen, das Sie gar nie erzielt haben. Genau das ist der sogenannte Eigenmietwert, ein Relikt aus Kriegszeiten, das eigentlich nur als provisorische Einnahmequelle für den Staat gedacht war. Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmbürger nun die Chance, dieses Kapitel der Steuerpolitik zu beenden.

Mit der Abstimmung steht ein grosser Systemwechsel bevor. Der Eigenmietwert als fiktives Einkommen für selbstgenutzte Immobilien soll abgeschafft werden. Im Gegenzug fallen aber auch wichtige Abzugsmöglichkeiten weg. Unterhaltskosten, energetische Sanierungen und Hypothekarzinsen können künftig nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Einzige Ausnahme: Ersterwerber profitieren während zehn Jahren von einem degressiven Schuldzinsabzug, der jungen Familien den Schritt ins Eigenheim erleichtern soll. Zusätzlich erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen einzuführen, um die erwarteten Steuerausfälle zu kompensieren – ein besonders wichtiges Thema für Berg- und Tourismuskantone.

Was bedeutet das nun für Eigentümer? Die Antwort ist nicht eindeutig. Wer sein Eigenheim schon weitgehend schuldenfrei besitzt oder in den letzten Jahren saniert hat, dürfte von einer spürbaren Entlastung profitieren. Für andere kann es jedoch ungemütlich werden. Wer eine hohe Hypothek trägt, verliert die Möglichkeit, die Zinsen von den Steuern abzuziehen. Wer grössere Renovationen plant, kann die Kosten künftig nicht mehr absetzen. Die Frage, ob man mit der Vorlage gewinnt oder verliert, hängt also stark von der persönlichen Situation ab.

Klar ist: Die Vorlage polarisiert. Befürworter sprechen von einem längst überfälligen Ende einer ungerechten Steuer, von weniger Bürokratie und mehr Fairness. Gegner hingegen warnen vor einer Mehrbelastung des Mittelstands und vor sinkenden Investitionen in die Bauwirtschaft. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Entscheid am 28. September nicht nur auf das Portemonnaie der Eigentümer wirkt, sondern auch den Immobilienmarkt insgesamt bewegen könnte.

Für uns als Immobilienverwalter in der Region Limmattal ist die Debatte besonders spannend. Viele unserer Kunden fragen sich, ob sie jetzt noch renovieren sollen, ob sich eine schnellere Amortisation der Hypothek lohnt oder ob es klüger ist, grössere Investitionen aufzuschieben. Es gibt keine pauschale Antwort, aber eines ist sicher: Diese Abstimmung wird den Alltag von Wohneigentümern nachhaltig verändern.

Die Schweiz steht damit vor einem historischen Entscheid. Gewinner werden vor allem ältere Eigentümer sein, die ihr Haus abbezahlt haben und künftig keine fiktiven Einkünfte mehr versteuern müssen. Junge Familien mit hohen Hypotheken oder Eigentümer, die viel in ihre Liegenschaft investieren wollen, könnten jedoch stärker belastet werden. Es lohnt sich deshalb, die eigene Situation genau zu prüfen und rechtzeitig zu planen.

Bei Fragen stehen wir von der STWEVAG Verwaltungs AG Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Gemeinsam analysieren wir, welche Auswirkungen die Abschaffung des Eigenmietwerts für Sie konkret hat – und wie Sie die Weichen für Ihre finanzielle Zukunft richtig stellen.

” Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist vielschichtig und bringt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter Vor- und Nachteile mit sich. “ Cyrilll Müller

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