Einfache Mehrheitsbeschlüsse im Stockwerkeigentum – Alltag organisieren, aber korrekt

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Einfache Mehrheitsbeschlüsse im Stockwerkeigentum – Alltag organisieren, aber korrekt

In der Verwaltung von Stockwerkeigentum werden viele Entscheidungen getroffen – von der Annahme der Jahresrechnung über kleinere Reparaturen bis hin zur Organisation der Eigentümerversammlung. Für viele dieser Alltagsbeschlüsse reicht die einfache Mehrheit. Doch was bedeutet das genau – und wofür ist sie ausreichend? „STWEVAG Verwaltungs AG“ erklären, wie einfache Mehrheitsbeschlüsse funktionieren und worauf dabei zu achten ist.

Was bedeutet „einfache Mehrheit“?

Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden oder vertretenen Eigentümer (nach Kopfstimmen) zustimmt – unabhängig von deren Wertquote.

Beispiel:

  • An der Eigentümerversammlung sind 12 Eigentümer anwesend.
  • Für die einfache Mehrheit braucht es mindestens 7 Ja-Stimmen – egal, wie hoch die jeweiligen Wertquoten sind.

Es zählen also die Stimmen pro Person, nicht das Gewicht der Anteile.

Wofür reicht die einfache Mehrheit?

Die einfache Mehrheit genügt für alltägliche, verwaltungstechnische und organisatorische Entscheidungen, wie zum Beispiel:

  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Annahme des Budgets
  • Wahl oder Abwahl der Verwaltung
  • Festlegung der nächsten Eigentümerversammlung
  • Abschluss einfacher Service- oder Hauswartungsverträge
  • Kleinere Reparaturmassnahmen im Rahmen des Budgets
  • Geringfügige Anpassungen der Hausordnung

Solche Beschlüsse betreffen den laufenden Betrieb der Liegenschaft und sind meist ohne langfristige oder bauliche Auswirkungen.

Was passiert bei Stimmengleichheit?

Kommt es zu einer Stimmengleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt. Ein Beispiel:

  • 10 Eigentümer stimmen ab: 5 Ja, 5 Nein → keine einfache Mehrheit → kein Beschluss.

Daher ist es sinnvoll, bei knappen Mehrheiten frühzeitig Alternativen oder Kompromisse zu besprechen.

Warum ist die einfache Mehrheit wichtig?

Gerade weil sie häufig zur Anwendung kommt, ist sie die Basis einer funktionierenden Selbstverwaltung in der STWEG. Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft sollen nicht unnötig erschwert werden – zugleich ist sichergestellt, dass keine Einzelperson dominiert.

Für „STWEVAG Verwaltungs AG“ ist die einfache Mehrheit ein zentrales Instrument, um:

  • Abläufe effizient zu gestalten
  • Entscheidungen rechtssicher zu dokumentieren
  • Eigentümer fair einzubinden

Fazit

Die einfache Mehrheit ermöglicht der Stockwerkeigentümergemeinschaft, pragmatisch und zielgerichtet zu handeln – besonders im Alltag der Verwaltung. Ob Budget, Jahresrechnung oder kleinere Massnahmen: Mit klarer Kommunikation und einer sauberen Protokollführung lassen sich viele Beschlüsse auf dieser Basis schnell und korrekt umsetzen.

„STWEVAG Verwaltungs AG“ begleiten Eigentümergemeinschaften mit Erfahrung, Struktur und Klarheit – damit auch einfache Mehrheiten zu starken Entscheidungen führen.

Sie sind sich nicht sicher, welche Mehrheit in Ihrer STWEG erforderlich ist?
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