Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum – Rücklagen mit Weitblick

Erneuerungsfonds im STWEG – Rücklagen richtig planen

Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum – Rücklagen mit Weitblick

In jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) stellt sich früher oder später die Frage: Wie finanzieren wir zukünftige Investitionen in unser gemeinsames Eigentum? Die Antwort ist in der Regel der Erneuerungsfonds – ein Instrument zur langfristigen Werterhaltung der Liegenschaft. STWEVAG Verwaltungs AG erklären, warum ein gut geplanter Erneuerungsfonds nicht nur sinnvoll, sondern auch unverzichtbar ist.

Was ist ein Erneuerungsfonds?

Der Erneuerungsfonds – auch Rücklagenfonds genannt – ist ein gemeinschaftliches Sparkonto der STWEG. Daraus werden künftig notwendige Investitionen finanziert, die den gemeinsamen Teil der Liegenschaft betreffen. Dazu zählen insbesondere:

  • Sanierungen von Dächern und Fassaden
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Ersatz von Aufzügen
  • Renovation von gemeinschaftlichen Zugängen, Treppenhäusern oder Parkgaragen

Wichtig: Er deckt keine individuellen Renovationen innerhalb von Wohnungen ab – sondern ausschliesslich Massnahmen, die das Kollektiv betreffen.

Warum braucht es einen Erneuerungsfonds?

Ohne Rücklagen steht die Gemeinschaft bei grösseren Ausgaben oft vor der Herausforderung, kurzfristig Sonderbeiträge von allen Eigentümern einfordern zu müssen. Das ist nicht nur organisatorisch aufwendig, sondern kann bei finanziell weniger flexiblen Eigentümern zu Problemen führen – bis hin zu Verzögerungen bei dringend notwendigen Arbeiten.

Ein gut geführter Erneuerungsfonds hingegen bietet:

  • Planungssicherheit
  • Gleichmässige finanzielle Belastung
  • Schnelle Umsetzung von Investitionen
  • Stabilität in der Eigentümergemeinschaft

Wie hoch sollte der Fonds sein?

In der Praxis empfiehlt sich eine langfristige Aufbauplanung. Ein gängiger Richtwert ist:

0.30.5 % des Gebäudeversicherungswerts pro Jahr, bis etwa 10% des Versicherungswerts im Fonds angespart sind.

Beispiel:
Gebäudeversicherungswert: CHF 4’000’000
Ziel: CHF 400’000 im Erneuerungsfonds
Jährliche Einlage (bei 0.5%): CHF 20’000

Natürlich sind individuelle Anpassungen möglich – etwa abhängig vom Zustand der Liegenschaft, dem Alter der technischen Anlagen oder der geplanten Sanierungsstrategie.

Wer entscheidet über die Verwendung?

Die Mittel des Erneuerungsfonds dürfen ausschliesslich im Interesse der Gemeinschaft und nur für werterhaltende oder werterhöhende Massnahmen eingesetzt werden. Die Eigentümerversammlung entscheidet über:

  • Umfang der Massnahmen
  • Zeitpunkt der Umsetzung
  • Verwendung der Mittel

Ein Beschluss ist meist mit qualifizierter Mehrheit erforderlich, insbesondere bei grösseren Investitionen.

Rechtlicher Rahmen und Empfehlungen

Die Einrichtung eines Erneuerungsfonds ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen – und ist mittlerweile Standard bei modernen STWEG-Reglementen.

STWEVAG Verwaltungs AG achten bei der Erstbegründung und Verwaltung von Stockwerkeigentum darauf, dass ein sinnvoller Aufbau des Fonds verankert und jährlich überprüft wird. Mit einer vorausschauenden Rücklagenstrategie lassen sich Konflikte und Finanzengpässe vermeiden.

Fazit

Ein gut geplanter Erneuerungsfonds ist der Schlüssel zur langfristigen Substanz- und Werterhaltung einer Immobilie im Stockwerkeigentum. Er schützt Eigentümer vor finanziellen Überraschungen und sorgt dafür, dass Investitionen dann getätigt werden können, wenn sie notwendig sind – nicht erst, wenn es zu spät ist.

STWEVAG Verwaltungs AG begleiten Eigentümergemeinschaften im Grossraum Zürich bei der professionellen Verwaltung und strategischen Entwicklung ihrer Liegenschaften – transparent, effizient und mit Weitblick.

Sie möchten wissen, ob Ihr Erneuerungsfonds ausreichend geplant ist?
Wir beraten Sie gerne – praxisnah und individuell.

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