Was ist die Grundstückgewinnsteuer überhaupt?
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer, die fällig wird, wenn der Verkaufserlös Ihrer Immobilie höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis inklusive wertvermehrender Investitionen. Dabei gelten:
- Besteuert wird nur der Reingewinn, nicht der gesamte Verkaufserlös.
- Je kürzer die Besitzdauer, desto höher fällt die Steuer meistens aus (progressiver Tarif).
- Jeder Kanton hat eigene Regeln – auch im Kanton Zürich gelten spezifische Vorgaben.
Wie berechnet sich die Grundstückgewinnsteuer?
Beispiel:
- Verkaufspreis: CHF 800’000
- Ursprünglicher Kaufpreis: CHF 500’000
- Investitionen (z. B. Renovationen): CHF 50’000
- Zu versteuernder Gewinn: CHF 250’000
Die Steuer wird auf diesen Gewinnbetrag berechnet – unter Berücksichtigung von Haltedauer, Investitionen und weiteren kantonalen Abzügen.
Unser Service für Sie: kostenlos, kompetent, komplett
STWEVAG Verwaltungs AG bieten Ihnen eine kostenlose Deklaration der Grundstückgewinnsteuer als Teil unseres Vermarktungsservices. Wir übernehmen:
- Berechnung der Grundstückgewinnsteuer
- Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen
- Einreichung bei der zuständigen Steuerbehörde
- Kommunikation mit der Behörde bei Rückfragen oder Ergänzungen
Damit sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und gewinnen Sicherheit im Verkaufsprozess.
- Was gilt bei Verlusten, Erbschaften oder Ersatzbeschaffungen?
- Verluste: Keine Steuer – und in vielen Fällen können diese bei späteren Gewinnen angerechnet werden.
- Erbschaft/Schenkung: Keine Grundstückgewinnsteuer – erst bei Weiterverkauf durch den neuen Eigentümer.
- Ersatzbeschaffung: Bei Reinvestition in ein selbstbewohntes Eigenheim kann die Steuer aufgeschoben werden.
Was gilt bei Verlusten, Erbschaften oder Ersatzbeschaffungen?
- Häufige Fragen – kurz erklärt
- Wann ist die Steuer fällig?
Je nach Kanton – meist innert 30–60 Tagen nach Verkauf. - Wer zahlt die Steuer?
In der Regel die Verkäuferin oder der Verkäufer – es sei denn, vertraglich wird etwas anderes vereinbart.
- Welche Belege brauche ich?
Kaufvertrag, Verkaufsvertrag, Investitionsbelege, allfällige Abbruch- oder Baukosten – wir helfen bei der Zusammenstellung.
Fazit: Ihr Verkauf – unsere Verantwortung
Die Grundstückgewinnsteuer ist komplex, aber kein Grund zur Sorge. STWEVAG Verwaltungs AG übernehmen die Deklaration kostenlos und begleiten Sie professionell durch alle Schritte – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: einen erfolgreichen Verkauf.
Haben Sie Fragen zur Grundstückgewinnsteuer oder möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?
Wir sind gerne für Sie da – persönlich, erfahren und engagiert.




