Mehrwert statt Mehrkosten: So optimieren Sie Ihre Grundstückgewinnsteuer

Grundstückgewinnsteuer optimieren beim Verkauf

Mehrwert statt Mehrkosten: So optimieren Sie Ihre Grundstückgewinnsteuer

Nach einem erfolgreichen Immobilienverkauf steht oft eine grosse Frage im Raum: Wie wirkt sich die Renovierung auf die Grundstückgewinnsteuer aus? STWEVAG Verwaltungs AG vermarkten nicht nur Einfamilienhäuser und Wohnungen, sondern unterstützen Sie auch beim anspruchsvollen Thema der Grundstückgewinnsteuer.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Gewinn erhoben, den Sie beim Verkauf einer Immobilie erzielen. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, welche Kosten als wertvermehrende Investitionen gelten und welche als reiner Liegenschaftsunterhalt einzustufen sind. Viele Eigentümer wissen nicht, dass Renovierungskosten häufig in zwei Teile aufgeteilt werden müssen.

Das Merkblatt Liegenschaftsunterhalt (LUK)

Das Merkblatt des Departements Finanz und Ressourcen des kantonalen Steueramts Aargau – kurz LUK – liefert eine detaillierte Übersicht darüber, welche Renovierungskosten in die Grundstückgewinnsteuer einbezogen werden dürfen und welche ausschliesslich in der normalen Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt deklariert werden können.

Beispiele zur Kostenaufteilung:

  • Beispiele zur Kostenaufteilung:
  • Bodenbeläge ersetzen:
    In der Regel sind 67% als Investitionskosten abzugsfähig, 33% gelten als Unterhalt.
  • Wände neu streichen:
    Selbst bei alten Wänden zählt ein Neuanstrich zu 100% als Liegenschaftsunterhalt – steuerlich nicht abzugsfähig bei der Grundstückgewinnsteuer.
  • Badezimmerumbau:
    Reiner Ersatz der Badewanne? Liegenschaftsunterhalt. Wird aber die Anordnung verändert, liegt eine Investition vor – und ist vollständig anrechenbar.
  • Holzverkleidungen ersetzen:
    Aufteilung meist 33% Investition, 67% Unterhalt.
  • Küchenrenovierung:
    Nur der wertvermehrende Anteil ist abziehbar – etwa bei veränderten Installationen oder hochwertigerem Ausbau.
  • Unser Service für Sie

STWEVAG Verwaltungs AG unterstützen Sie nicht nur bei der erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie – wir übernehmen auch die Erstellung und Abrechnung der Grundstückgewinnsteuer für Sie. Kostenlos.

Fazit

Die sachgerechte Aufteilung von Renovationskosten kann den steuerlich relevanten Gewinn erheblich reduzieren. Dank des Merkblatts LUK und unserem kostenlosen Service müssen Sie sich nicht selbst durch komplexe Vorgaben kämpfen. STWEVAG Verwaltungs AG stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite – für eine faire, transparente und steuerlich optimierte Abwicklung nach dem Immobilienverkauf.

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