Was heisst „qualifizierte Mehrheit“?
Ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss kommt zustande, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden oder vertretenen Eigentümer (nach Anzahl Köpfen) und gleichzeitig mehr als die Hälfte der vertretenen Wertquoten zustimmen.
Beispiel:
- An einer Versammlung sind 10 Eigentümer anwesend, die zusammen 800/1000 Wertquoten vertreten.
- Für einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss braucht es:
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- mindestens 6 Eigentümer (Köpfe) und
- mindestens 401/800 Wertquoten
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- Beide Bedingungen müssen erfüllt sein – andernfalls gilt der Beschluss als abgelehnt, selbst wenn nur eine der beiden Mehrheiten nicht erreicht wird.
Wann braucht es eine qualifizierte Mehrheit?
Das Gesetz sieht die qualifizierte Mehrheit insbesondere für wichtige bauliche, organisatorische oder finanzielle Entscheidungen vor, darunter:
- Wesentliche bauliche Veränderungen, z. B. Anbau eines Balkons oder Installation einer Solaranlage auf dem Gemeinschaftsdach
- Einführung oder Änderung von Sondernutzungen
- Auflösung von gemeinschaftlich genutzten Flächen
- Bestimmte Anpassungen in der Verwaltung oder Nutzungsordnung, wenn sie über die laufende Bewirtschaftung hinausgehen
- Verpflichtungen oder Investitionen mit längerfristiger finanzieller Auswirkung
In diesen Fällen genügt die einfache Mehrheit nicht – eine breitere Zustimmung ist erforderlich, um die Interessen der Gemeinschaft zu schützen.
Warum ist diese Hürde sinnvoll?
Die qualifizierte Mehrheit stellt sicher, dass nicht eine kleine Mehrheit der Anwesenden über bedeutende Änderungen entscheidet, die viele Eigentümer betreffen – insbesondere dann, wenn es um Werte, Kosten oder bauliche Eingriffe geht.
So wird verhindert, dass Beschlüsse gefasst werden, die einzelne Eigentümer übergehen oder das Gleichgewicht innerhalb der STWEG gefährden.
Herausforderungen – und wie wir sie lösen
Gerade bei komplexen oder kostspieligen Projekten wie energetischen Sanierungen, Fassadenrenovationen oder Dachausbauten ist die qualifizierte Mehrheit oft eine Herausforderung. Nicht alle Eigentümer sind involviert oder fühlen sich ausreichend informiert.
Deshalb legen wir bei „STWEVAG Verwaltungs AG“ grossen Wert auf:
- Frühzeitige und verständliche Kommunikation
- Klare Entscheidungsgrundlagen
- Ergänzende Informationen zu Kosten, Nutzen und rechtlichen Auswirkungen
- Professionelle Moderation der Eigentümerversammlung
So schaffen wir die Basis für tragfähige Beschlüsse mit breiter Zustimmung.
Fazit
Qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse sind ein zentrales Instrument der Mitbestimmung im Stockwerkeigentum – besonders, wenn es um Veränderungen mit grösserer Tragweite geht. Sie bieten Schutz vor Schnellschüssen und sichern die Legitimität wichtiger Entscheidungen.
Als Verwaltungspartnerin sorgt „STWEVAG Verwaltungs AG“ dafür, dass solche Beschlüsse korrekt vorbereitet, rechtskonform umgesetzt und transparent kommuniziert werden. Damit Ihre Eigentümergemeinschaft nicht nur funktioniert, sondern auch zukunftssicher gestaltet wird.
Haben Sie Fragen zu Mehrheitsverhältnissen oder stehen vor einer wichtigen Entscheidung in Ihrer STWEG?
Wir beraten Sie gerne – persönlich, professionell und mit Erfahrung im Stockwerkeigentum.




