Die Rechte der Eigentümer
Jeder Eigentümer innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft verfügt über grundlegende Rechte, die im Stockwerkeigentümerreglement definiert sind. Dazu gehören unter anderem:
- Nutzungsrechte
Die gemeinschaftlichen Anlagen wie Treppenhäuser, Gärten, Tiefgaragen und Waschküchen dürfen von allen Eigentümern genutzt werden – gemäss den Vorgaben aus Reglement und Hausordnung. - Mitbestimmungsrecht
Sie haben das Recht, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen und mitzubestimmen. Dies betrifft etwa Beschlüsse zur Instandhaltung, zur Jahresrechnung oder zu Anpassungen des Reglements. - Informationsrecht
Sie haben Anspruch auf transparente Informationen rund um die finanzielle und organisatorische Situation der Gemeinschaft – etwa durch Jahresabschlüsse, Budgets und Protokolle.
Die Pflichten der Eigentümer
Neben Rechten bringt das Stockwerkeigentum auch Pflichten mit sich, die für ein geregeltes Miteinander sorgen:
- Finanzielle Beteiligung
Alle Eigentümer sind verpflichtet, sich anteilsmässig an den Kosten für Verwaltung, Unterhalt, Versicherungen und Rückstellungen zu beteiligen – meist gemäss Wertquote. - Sorgfaltspflicht
Gemeinschaftliche Anlagen sind sorgfältig zu nutzen und zu pflegen. Dazu gehört auch die Einhaltung der Hausordnung – etwa bezüglich Lärm, Ordnung oder gemeinschaftlicher Nutzung. - Mitwirkungspflicht
Eine aktive Beteiligung an Versammlungen und Abstimmungen stärkt die Gemeinschaft und erleichtert die Verwaltung. Eigentümer können so aktiv zur Weiterentwicklung ihrer Liegenschaft beitragen.
Gesetzliche Grundlagen und Reglement
Das Stockwerkeigentümerreglement, meist in Zusammenarbeit mit einem Notariat und der Verwaltung erstellt, ist das zentrale Regelwerk der Gemeinschaft. Es regelt unter anderem:
- Struktur und Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinschaft
- Besondere Nutzungsrechte wie private Gärten oder Parkplätze
- Verfahren für Reglementsänderungen, die oft eine qualifizierte Mehrheit und eine öffentliche Beurkundung erfordern
Ergänzend dazu regeln Hausordnung sowie die Nutzungs- und Verwaltungsordnung den Alltag im Haus – etwa die Benutzung der gemeinsamen Anlagen oder den Ablauf der Versammlungen.
Tipps für ein gutes Miteinander
- Regelmässige Kommunikation
Offenheit schafft Vertrauen – besonders bei wichtigen Themen oder geplanten Veränderungen. - Sorgfältige Dokumentation
Protokolle, Abrechnungen und Beschlüsse sollten klar und vollständig archiviert werden – für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. - Aktive Mitwirkung
Bringen Sie sich ein, stimmen Sie ab, stellen Sie Fragen – das stärkt die Gemeinschaft und sorgt für ausgewogene Entscheidungen.
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Fazit
Ein gutes Verständnis der Rechte und Pflichten im Stockwerkeigentum ist entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Eigentümergemeinschaft. Klare Regelungen, ergänzt durch eine strukturierte Verwaltung, schaffen Sicherheit und fördern das Zusammenleben.
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