Rechte und Pflichten in Eigentümergemeinschaften

Rechte & Pflichten in STWEG einfach erklärt

Rechte und Pflichten in Eigentümergemeinschaften

STWEVAG Verwaltungs AG legen grossen Wert darauf, dass sich alle Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind. In diesem Beitrag vermitteln wir die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sowie praxisnahe Aspekte des gemeinschaftlichen Wohnens – damit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gut informiert und souverän agieren können.

Die Rechte der Eigentümer

Jeder Eigentümer innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft verfügt über grundlegende Rechte, die im Stockwerkeigentümerreglement definiert sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Nutzungsrechte
    Die gemeinschaftlichen Anlagen wie Treppenhäuser, Gärten, Tiefgaragen und Waschküchen dürfen von allen Eigentümern genutzt werden – gemäss den Vorgaben aus Reglement und Hausordnung.
  • Mitbestimmungsrecht
    Sie haben das Recht, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen und mitzubestimmen. Dies betrifft etwa Beschlüsse zur Instandhaltung, zur Jahresrechnung oder zu Anpassungen des Reglements.
  • Informationsrecht
    Sie haben Anspruch auf transparente Informationen rund um die finanzielle und organisatorische Situation der Gemeinschaft – etwa durch Jahresabschlüsse, Budgets und Protokolle.

 

Die Pflichten der Eigentümer

Neben Rechten bringt das Stockwerkeigentum auch Pflichten mit sich, die für ein geregeltes Miteinander sorgen:

  • Finanzielle Beteiligung
    Alle Eigentümer sind verpflichtet, sich anteilsmässig an den Kosten für Verwaltung, Unterhalt, Versicherungen und Rückstellungen zu beteiligen – meist gemäss Wertquote.
  • Sorgfaltspflicht
    Gemeinschaftliche Anlagen sind sorgfältig zu nutzen und zu pflegen. Dazu gehört auch die Einhaltung der Hausordnung – etwa bezüglich Lärm, Ordnung oder gemeinschaftlicher Nutzung.
  • Mitwirkungspflicht
    Eine aktive Beteiligung an Versammlungen und Abstimmungen stärkt die Gemeinschaft und erleichtert die Verwaltung. Eigentümer können so aktiv zur Weiterentwicklung ihrer Liegenschaft beitragen.

 

Gesetzliche Grundlagen und Reglement

Das Stockwerkeigentümerreglement, meist in Zusammenarbeit mit einem Notariat und der Verwaltung erstellt, ist das zentrale Regelwerk der Gemeinschaft. Es regelt unter anderem:

  • Struktur und Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinschaft
  • Besondere Nutzungsrechte wie private Gärten oder Parkplätze
  • Verfahren für Reglementsänderungen, die oft eine qualifizierte Mehrheit und eine öffentliche Beurkundung erfordern

Ergänzend dazu regeln Hausordnung sowie die Nutzungs- und Verwaltungsordnung den Alltag im Haus – etwa die Benutzung der gemeinsamen Anlagen oder den Ablauf der Versammlungen.

Tipps für ein gutes Miteinander

  • Regelmässige Kommunikation
    Offenheit schafft Vertrauen – besonders bei wichtigen Themen oder geplanten Veränderungen.
  • Sorgfältige Dokumentation
    Protokolle, Abrechnungen und Beschlüsse sollten klar und vollständig archiviert werden – für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
  • Aktive Mitwirkung
    Bringen Sie sich ein, stimmen Sie ab, stellen Sie Fragen – das stärkt die Gemeinschaft und sorgt für ausgewogene Entscheidungen.

 

STWEVAG Verwaltungs AG – Ihr Partner für klare Verhältnisse

STWEVAG Verwaltungs AG stehen Ihnen als erfahrene Verwaltung zur Seite – von der Erstellung des Reglements über die Begleitung von Eigentümerversammlungen bis zur laufenden Betreuung Ihrer Liegenschaft. Wir bringen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte Ihrer Immobilie in Einklang – effizient, strukturiert und mit Blick auf das Ganze.

Fazit

Ein gutes Verständnis der Rechte und Pflichten im Stockwerkeigentum ist entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Eigentümergemeinschaft. Klare Regelungen, ergänzt durch eine strukturierte Verwaltung, schaffen Sicherheit und fördern das Zusammenleben.

STWEVAG Verwaltungs AG – Immobilienverwaltung mit Verantwortung. Für Ihre Gemeinschaft. Für Ihre Immobilie.

 

Kürzlich Hinzugefügt