Wie du als Eigentümer doppelte Versicherungen vermeidest

Wie du als Eigentümer doppelte Versicherungen vermeidest

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Stockwerkeigentum zahlen Jahr für Jahr zu viel für Versicherungen – oft ohne es zu merken. Der Grund: Sie versichern Risiken privat, die eigentlich bereits durch die gemeinsame Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft gedeckt sind. Diese Doppelversicherungen kosten nicht nur unnötig Geld, sondern sorgen im Schadenfall auch für bürokratische Umstände. Dabei lässt sich mit etwas Aufmerksamkeit und der richtigen Beratung einfach Klarheit schaffen.

In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) ist das Gebäude in der Regel kollektiv über eine Gebäudeversicherung abgesichert. Diese Versicherung deckt zentrale Risiken wie Feuer- und Elementarschäden, Wasserschäden und – in vielen Fällen – auch Glasbruch an fest installierten Bauteilen ab. Dazu gehören beispielsweise Fenster, Balkontüren oder auch teilweise sanitäre Anlagen wie Lavabos oder Duschtrennwände. Die Prämien für diese Versicherung sind bereits in den gemeinschaftlichen Nebenkosten enthalten, welche die Eigentümer jährlich bezahlen.

Trotzdem schliessen viele Eigentümer zusätzliche Privatversicherungen ab – etwa eine Glasbruchversicherung, eine extra Gebäudeschadenversicherung oder spezielle Hausratdeckungen, die bereits über die STWEG-Versicherung abgedeckt wären. Solche Doppelversicherungen bringen keine zusätzlichen Vorteile – im Gegenteil: Im Schadenfall kann es zu Unklarheiten kommen, welche Versicherung tatsächlich leistungspflichtig ist.

Aus unserer Erfahrung als professionelle Immobilienverwaltung erleben wir solche Situationen immer wieder. Ein Beispiel: Eine Eigentümerin meldete einen Glasbruch an ihrer grossen Balkontür. Sie war überzeugt, diesen Schaden über ihre eigene Glasbruchversicherung abwickeln zu müssen. Nach Rücksprache mit uns stellte sich jedoch heraus, dass dieser Schaden vollständig durch die Gebäudeversicherung der Stockwerkeigentümergemeinschaft gedeckt war. Sie hätte also die private Police gar nicht gebraucht. In einem anderen Fall zahlte ein Eigentümer seit Jahren Beiträge für eine separate Gebäude-Glasversicherung, obwohl die kollektive Police bereits alle relevanten Leistungen abdeckte. Nach unserer Empfehlung kündigte er die überflüssige Police – und spart seither jährlich über 150 Franken.

Besonders häufig treten solche Überschneidungen bei Schäden an sanitären Anlagen auf: Ein beschädigtes Lavabo, ein Riss in der WC-Keramik oder ein Schaden am Glaskeramikkochfeld ist teilweise über die gemeinschaftliche Gebäudeversicherung versichert – eine private Zusatzdeckung bringt hier keinen Mehrwert. Ebenso lohnt es sich, bei der Hausratversicherung genau zu prüfen, ob sich gewisse Positionen nicht mit bestehenden kollektiven Versicherungen überschneiden.

Unsere Empfehlung: Wer als Eigentümer Klarheit über seine Versicherungssituation schaffen will, sollte sich eine Kopie der Gebäudeversicherungspolice von der Verwaltung geben lassen. Im nächsten Schritt lohnt sich ein Abgleich mit den eigenen Versicherungen. Und bei Unsicherheiten kann die Verwaltung oder ein unabhängiger Versicherungsberater weiterhelfen.

Gerade bei Neubauten oder Eigentümerwechseln empfehlen wir, die Versicherungsdeckungen genau zu prüfen. Ein kurzer Check spart langfristig Geld – und verhindert unnötige Bürokratie im Schadenfall.

Bei Fragen zur Versicherungssituation stehen wir von der STWEVAG Verwaltungs AG unseren Eigentümern jederzeit gerne zur Seite. Denn eine professionelle Verwaltung bedeutet nicht nur die Organisation des Alltags – sondern auch, dass wir mitdenken, Kosten optimieren und auf unnötige Ausgaben hinweisen.

Bildquelle: Schweizerische Mobiliar – Schadenskizzen
https://www.mobiliar.ch/ueber-uns/die-mobiliar/werbung/schadenskizzen

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